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Reisekostenerstattung

  • im Zusammenhang mit Fahrten zur Berufsberatung
  • Vermittlung, Eignungsfeststellung und zu Vorstellungsgesprächen


öffentliche Verkehrsmittel

Reisekosten können von der Agentur für Arbeit für öffentliche Verkehrsmittel in der niedrigsten Klasse bezahlt werden. Dabei müssen Fahrpreisermäßigungen berücksichtigt werden.

Benutzung eines Kraftfahrzeugs

Bei Benutzung eines Kraftfahrzeugs gibt es die Möglichkeit einer Kilometerpauschale von 0,20 Euro pro Kilometer, höchstens jedoch 130,– Euro je Fahrt.

Bei mehrtägigen Fahrten können von der Agentur für Arbeit zusätzlich für jeden vollen Kalendertag 16 Euro und für den Tag der An- und Abreise jeweils 8 Euro erstattet werden.

Übernachtungskosten

Es können von der Agentur für Arbeit Übernachtungskosten bezahlt werden. Übersteigen diese den Betrag von 16 Euro pro Nacht, können sie erstattet werden, soweit sie unvermeidbar sind. Übernachtungskosten mit Frühstück, sind vorab um 5 Euro zu kürzen.

 
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