Arbeitgeberanfragen
Feed-Anzeige
EJC Group Europa
Informationen
  • EU und Schweiz
    Informationen zu Rechten,Wissen und Formularen
  • Krankenversicherung
    Informieren Sie sich über die Krankenversicherung bei AXA - hier Ihr Ansprechpartner für Arbeiten in der Schweiz
Start FAQ Übergangsbeihilfen

PostHeaderIcon Übergangsbeihilfen

Übergangsbeihilfe

  • für den Lebensunterhalt bis zur ersten Arbeitsentgeltzahlung.
  • max. 1.000 Euro als Darlehen


Ausrüstungsbeihilfe

  • für Arbeitskleidung und -gerät.
  • max. 260 Euro als Zuschuss


Wichtig:

Mobilitätshilfen dürfen grundsätzlich nur bezahlt werden, wenn die Kosten mindestens 6 Euro betragen. Die Leistungen müssen vor der Arbeitsaufnahme oder dem Eintritt in ein Ausbildungsverhältnis bzw. vor der Kostenentstehung bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit beantragt werden

 
Translate
Top Jobs
Bau-/Dachspengler für die EU & Schweiz (Klempner/in) 
DEBUG-YOUR-URL: http://www.eurojobcenter.de/faq.html