Übergangsbeihilfen
Übergangsbeihilfe
- für den Lebensunterhalt bis zur ersten Arbeitsentgeltzahlung.
- max. 1.000 Euro als Darlehen
Ausrüstungsbeihilfe
- für Arbeitskleidung und -gerät.
- max. 260 Euro als Zuschuss
Wichtig:
Mobilitätshilfen dürfen grundsätzlich nur bezahlt werden, wenn die Kosten mindestens 6 Euro betragen. Die Leistungen müssen vor der Arbeitsaufnahme oder dem Eintritt in ein Ausbildungsverhältnis bzw. vor der Kostenentstehung bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit beantragt werden






