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Übergangsbeihilfen bei Auslandstätigkeit

Details

Übergangsbeihilfe

  • für den Lebensunterhalt bis zur ersten Arbeitsentgeltzahlung.
  • max. 1.000 Euro als Darlehen


Ausrüstungsbeihilfe

  • für Arbeitskleidung und -gerät.
  • max. 260 Euro als Zuschuss

 

Wichtig:

Mobilitätshilfen dürfen grundsätzlich nur bezahlt werden, wenn die Kosten mindestens 6 Euro betragen. Die Leistungen müssen vor der Arbeitsaufnahme oder dem Eintritt in ein Ausbildungsverhältnis bzw. vor der Kostenentstehung bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit beantragt werden

   

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