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Presse Info 059/2008 vom 22.07.2008

Nicht nur die Arbeitsuche, sondern auch der Beginn einer neuen Arbeit, kann sehr kostenintensiv werden. Um Arbeitsuchende und Arbeitslose zu unterstützen, gibt es die Möglichkeit, finanzielle Hilfen bei der Agentur für Arbeit zu beantragen.

Aussagekräftige und hochwertige Bewerbungsmappen können schnell zur Kostenfrage werden. Damit die Arbeitsuche nicht am Geld scheitert, kann die Agentur für Arbeit finanzielle Hilfen gewähren. Das Gesetz bezeichnet diese Leistungen als „Unterstützung der Beratung und Vermittlung“. Gemeint ist hierbei die Möglichkeit, Bewerbungs- und Fahrkosten für Vorstellungsgespräche durch die Arbeitsagentur erstattet zu bekommen. Dabei gilt, grundsätzlich muss der Antrag gestellt werden, bevor die Bewerbungen getätigt werden oder die Vorstellungsreise begonnen wird. Die Antragstellung kann auch telefonisch erfolgen. Für die Bewerbungskosten sieht das Gesetz eine Höchstgrenze von 260 Euro jährlich vor.

 

Waren die Bewerbungen erfolgreich und steht der Arbeitsbeginn bevor, stellen sich Arbeitslosen die Fragen: Wie bezahle ich das Pendeln oder wo nehme ich das Geld für ein Zimmer am Arbeitsort her? Damit diese Probleme die Arbeitsaufnahme nicht verhindern, können so genannte Mobilitätshilfen beantragt werden. Diese reichen von der Erstattung der anfallenden Fahrkosten oder die Leistungen für die doppelte Haushaltsführung bis zu einer Dauer von höchstens sechs Monaten bis hin zu einem zinslosen Darlehen. Aber auch für einen Umzug an den Arbeitsort gibt es Unterstützung. Wichtig ist aber in jedem Fall, dass eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen wird und der Antrag vor dem Arbeitsbeginn bei der Agentur gestellt wird.

 

Informationen zu diesen Leistungen können im Internet unter www.arbeitsagentur.de abgerufen werden. Neben den Informationsbroschüren, die es in der Arbeitsagentur gibt, empfiehlt es sich grundsätzlich, sich zu diesen Leistungen beraten zu lassen.

Aktualisiert (Freitag, den 18. Juni 2010 um 11:28 Uhr)

 
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